Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmenname
Lex GesmbH

Geschäftsführer:
Richard Lex, MBA

Telefon:
+43 3124 22325 

Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 07:00-15:00 Uhr

UID-Nummer:
ATU28913600

Firmenbuchnummer:
46011p

DGNR.:
701769334

Behörde gem. ECG:
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung

WKO-Fachgruppe:
Eisen- und Metallverabeitendes Gewerbe

Verantwortungsbereich:

Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: www.stahlbau-lex.at


Für den Inhalt verantwortlich: GF Richard Lex, MBA

 Überfuhrweg 8, 8101 Gratkorn
© 2013 Copyright: Stahlbau Lex GesmbH, Überfuhrweg 8, 8101 Gratkorn

Design, Programmierung, Koordination und Realisierung:

Daniel Lampl 42 Gramm

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftungsausschluss:
Alle von uns auf unserer Webseite bzw. Domain angebotenen Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keinen Anspruch auf Richtigkeit. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder auch Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Sämtliche Dateien sind ausschließlich auf eigenes Risiko zu laden bzw. zu installieren. Auf unseren Seiten haben wir Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten haben und machen uns daher Ihre Inhalte auch nicht zueigen. Für Inhalte externer Internetseiten, die direkt oder indirekt mittels Hyperlinks über die auf dieser Domain enthaltenen Seiten aufgerufen werden können, haftet daher ausschließlich der Anbieter der jeweiligen externen Seiten alleine. Aufgrund der Vielzahl von zur Verfügung gestellten Links, ist es uns auch nicht möglich, die über unsere Domäne aufrufbaren Seiten auf eventuelle Rechtswidrigkeiten zu prüfen und schließen wir hierfür ebenfalls jegliche Verantwortlichkeit aus.

 

Urheberrechtsverletzungen:
Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen redlich bemüht, in sämtlichen auf dieser Domain enthaltenen Inhalten die Urheberrechte der verwendeten Texte und Grafiken zu beachten oder im Bedarfsfall auf lizenzfreie Inhalte zurückzugreifen. Sollte sich auf den gegenständlichen Seiten dennoch ein durch fremdes Copyright geschützter Inhalt befinden, so war dies bei Aufnahme desselben nicht feststellbar. Im Falle einer solchen unbeabsichtigten Copyrightverletzung werden wir das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung entfernen bzw. mit dem entsprechenden Copyright kenntlich machen.

 

Geltung:
Für sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen der Lex GesmbH gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen abgeschlossen werden. Sie gelten auch für spätere Aufträge, auch wenn eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt.
Abweichungen hievon sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.


Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages, das dafür bezahlte Entgelt gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.


Angebote:
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend erklärt werden und gelten 3 Monate. Abschlüsse und Verkaufsvereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Nebenabreden oder Zusagen, Abänderungen, Sistierungen und Streichungen von Aufträgen gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


Preise:
Alle vom Auftragnehmer genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. Zur Verrechnung gelangen die am Tage der Lieferung in Geltung stehenden Preise in Euro.


Verrechnung:
Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt.
Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 8,0 kg/m2 anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel zwei Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt fünf Prozent.


Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Höhere Gewalt befreit den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang dieser Verhältnisse und deren Folgen von der Leistungsausführung.


Leistungsfristen und -termine:
Leistungsfristen und -termine gelten als annähernd und unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.


Ö-Normen:
Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.


Übernahme:
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen; der Auftraggeber nimmt hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen ist. Die Mängelrüge sämtlicher Lieferungen und sonstigen Leistungen hat innerhalb von acht Tagen nach Übernahme der erbrachten Leistungen an der Baustelle bzw. am Bestimmungsort zu erfolgen; eine verspätete Mängelrüge wird nicht anerkannt.


Zahlungen:
Die Bezahlung erfolgt spesenfrei ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu berechnen; dadurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen bzw. das Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, umgehend die Arbeiten einzustellen bzw. getätigte Leistungen zurückzuholen. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber Vorauszahlung, Bürgschaft oder Sicherheit zu verlangen. Aus allen hier angeführten Gründen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie bearbeitet oder bereits weiter veräußert wurden; ebenso dann, wenn der Auftraggeber das Material und die aus der Verarbeitung desselben entstehenden neuen Waren veräußert. Ebenso ist jede Verpfändung oder Eigentumsübertragung unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.


Beschränkungen des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schließeinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Schutzanstriche halten drei Monate.


Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Weitergehende Schadenersatz- oder Gewinnentgangsansprüche, welcher Art immer, insbesondere Haftung für Anarbeitungskosten sind ausgeschlossen.


Schadenersatz:
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an allen dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und Personenschäden. Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat, sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen.


Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus sämtlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen der Lex GesmbH wird gem. § 104 JN und Art. 23 EuGVVO die ausschließliche Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.


Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Datenschutzhinweis


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

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